Die Frage, ob Cashback steuerpflichtig ist, beschäftigt viele aktive Cashback-Nutzer – besonders wenn die jährlichen Rückerstattungen vierstellig werden. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist Cashback für Privatpersonen in Deutschland nicht steuerpflichtig. Es gibt aber wichtige Ausnahmen.
Die allgemeine Regel: Cashback als Preisnachlass
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die herrschende Meinung in der Rechtsprechung behandeln Cashback-Rückerstattungen für Privatpersonen grundsätzlich als nachträglichen Preisnachlass – nicht als Einkommen. Das bedeutet: Sie haben etwas für 100 € gekauft und bekommen 5 € zurück; effektiv haben Sie 95 € gezahlt. Das ist steuerrechtlich identisch damit, 95 € im Laden gezahlt zu haben.
Diese Einordnung gilt für die klassischen Cashback-Portale (Shoop, Igraal, Rakuten), für Cashback-Kreditkarten und für produktspezifische Cashback-Aktionen in Apps. Weder Schoop-Auszahlungen noch Kreditkarten-Cashback müssen in der Steuererklärung angegeben werden, solange sie im privaten Bereich erfolgen.
Wann kann Cashback steuerpflichtig werden?
Es gibt Szenarien, in denen Cashback steuerlich relevant werden kann:
1. Betriebliche Nutzung: Wenn ein Selbstständiger oder Unternehmer Cashback für betriebliche Ausgaben erhält, muss die Rückerstattung als Betriebseinnahme erfasst werden (oder die ursprüngliche Ausgabe entsprechend gekürzt). Das ist logisch: Wenn Sie eine Geschäftsreise als Betriebsausgabe absetzen und gleichzeitig 5% Cashback darauf erhalten, können Sie nicht den vollen Betrag absetzen und den Cashback behalten.
2. Payback-Punkte in bestimmten Konstellationen: Payback-Punkte werden als „Rabatt auf den Kaufpreis" gewertet und sind daher grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Wenn Sie jedoch Punkte gegen Bargeld einlösen und es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, kann das anders bewertet werden. Für private Payback-Nutzer gibt es hier in der Praxis keine steuerlichen Konsequenzen.
Detaillierte Aufschlüsselung nach Cashback-Typ und BMF-Hinweise
Das BMF hat sich in verschiedenen Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Bonuspunkten, Kreditkarten-Cashback und Prämienprogrammen geäußert. Die Grenzen sind nicht immer klar – besonders wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern Bonuspunkte aus Dienstreisen überlassen. Hier ist die aktuelle Rechtslage...